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Gerald Grosz: EUGH Urteil verhindert Abschiebung verurteilter Asylwerber!

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Christian Kumhofer
Christian Kumhofer
15 Maggio 2019

Ein interessantes und von der Öffentlichkeit gänzlich unbemerktes Fallbeispiel absurder und realitätsfremder Justiz liefert aktuell der Gerichtshof der Europäischen Union – kurz EUGH - unter den Aktenzahlen C-391/16, C-77/17 und C-78/17, natürlich mehr oder weniger unbemerkt von der heimischen Medienlandschaft. Denn frei nach dem Motto von Karl Marx handelt es sich ja bei einem Großteil der putzigen und inhaltsleeren Publikationen um das beruhigende und realitätsnegierende „Opium fürs Volk“. Selbst in einem räudigen Dagobert Duck Heftl findet sich ja mittlerweile mehr objektivierte Information als in den bedruckten Klopapierseiten der journalistischen Suppenpanscher.

Und nun zum Corpus Delicti der justiziellen EU-Technokratie, dieser Bankrotterklärung europäischen Rechtsverständnisses: Drei straffällig gewordene „Gäste“, nein es waren keine Parkvergehen, bekämpften jeweils die nach ihrer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung folgende Aberkennung ihres Asylstatus und die darauf logisch durchzuführende Abschiebung. Jetzt gebe ich Ihnen die Möglichkeit drei Mal zu raten, wer dieses Verfahren vor den hohen Herrn im Luxemburger Talar am 14. Mai 2019 gewonnen hat. Richtig, die Antragsteller! Also die rechtskräftig verurteilten „Gäste“, von den jeweiligen Gaststaaten sogar als „Gefahr für die Sicherheit des Landes“ eingestuft, dürfen bleiben. So sieht es aus, wenn die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit tiefer als der Marianengraben ist. So sieht es aus, wenn die tausenden Wahlversprechen und Sonntagsreden heimischer Politiker an den Pforten der EU-Bürokratie zerschellen. So sieht es aus, wenn europäische Gerichtsbarkeit fern jeder Logik, frei jeden Hausverstandes und abseits jeglicher Sensibilität für die Opfer urteilt. So sieht es aus, wenn der Täterschutz über den Gerechtigkeitsinteressen der Opfer und den Sicherheitsinteressen der Gesellschaft steht.

In Wahrheit wurde hier ein Präjudiz, ein gesetzlicher Schuhlöffel mit ungeahnten Folgen für die Mitgliedsstaaten der EU geschaffen. Denn dieser widersinnige Urteilsspruch steht entgegen jeglicher Vernunft: Gäste, die das Gastrecht missbrauchen, haben dieses auch verloren! Leo Tolstoi sagte „Im Widerspruch zur eigenen Vernunft zu leben, ist der unerträglichste aller Zustände.“ Und auf diese Lebensweise können wir uns dank der Hohepriester der Toleranz zu Luxemburg einstellen.

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