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Hinrichtung des Nazi-Generals, der 15 Menschen massakrierte und dann um Gnade bat – Anton Dostler

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Christian Kumhofer
Christian Kumhofer
09 Februar 2025

⁣Es war der erste alliierte Kriegsverbrecherprozess. Dostler wurde beschuldigt, einen rechtswidrigen Befehl zur Ermordung von fünfzehn amerikanischen Kriegsgefangenen ausgeführt zu haben.
Zu seiner Verteidigung behauptete er, den Befehl nicht selbst gegeben, sondern lediglich von Generalfeldmarschall Kesselring an Oberst Almers weitergeleitet zu haben, und dass die Hinrichtung der fünfzehn Männer ein legitimer Befehl gewesen sei.
Sein Versuch, sich auf Befehlsnotstand zu berufen, scheiterte jedoch vor dem Tribunal. Dieses stellte fest, dass er die Massenhinrichtung eigenmächtig angeordnet hatte und sie nicht direkt auf einen Führerbefehl zurückging.
Die Militärkommission wies auch sein Gnadengesuch zurück und erklärte, dass die Erschießung der Kommandotruppe gegen Artikel 2 der Genfer Konvention von 1929 über die Behandlung von Kriegsgefangenen verstieß, da diese Vergeltungsmaßnahmen gegen Kriegsgefangene ausdrücklich untersagte.
In ihrem Urteil stellte die Kommission fest:
„Kein Soldat und schon gar kein kommandierender General kann sich darauf berufen, dass er die summarische Erschießung von Kriegsgefangenen für legitim hielt – selbst nicht als Vergeltung.“
Nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 war die Hinrichtung von Spionen und Saboteuren, die sich in Zivilkleidung oder feindlicher Uniform tarnten, rechtlich zulässig – nicht jedoch die Erschießung von Kriegsgefangenen, die sich in der regulären Uniform ihrer Armee befanden.
Da die 15 US-Soldaten in vollständiger US-Uniform hinter feindlichen Linien kämpften und nicht als Zivilisten oder verkleidete Feinde operierten, hätten sie als Kriegsgefangene behandelt werden müssen. Diesen Grundsatz hatte Dostler mit der Vollstreckung des Hinrichtungsbefehls verletzt.
Das Gericht wies Dostlers Verteidigung zurück, da er geltend machte, nur auf höhere Anordnung gehandelt zu haben – weshalb allein seine Vorgesetzten zur Verantwortung gezogen werden könnten.
Die Entscheidung des Kriegsgerichts, Dostlers Verteidigung abzulehnen, schuf einen wichtigen Präzedenzfall für die späteren Nürnberger Prozesse gegen Nazi-Kriegsverbrecher. Es wurde klar gemacht, dass sich Angeklagte nicht einfach damit verteidigen konnten, nur Befehle befolgt zu haben.
Am 12. Oktober 1945 befand das amerikanische Militärtribunal General Dostler für schuldig und verurteilte ihn zum Tod durch Erschießung.
Am Morgen des 1. Dezember 1945 wurde der 54-jährige Anton Dostler von Soldaten zum Hinrichtungsplatz gebracht.
Der diensthabende Offizier verlas laut die Anklage, das Urteil und das Strafmaß und gewährte Dostler einen kurzen Moment mit einem katholischen Geistlichen.
Dann folgte alles Schlag auf Schlag:
Drei Soldaten fesselten ihn an einen Pfahl, die Hände auf dem Rücken gebunden. Ein Militärarzt setzte ihm eine schwarze Kapuze auf und befestigte eine vier Zoll große weiße Zielmarkierung auf seiner Brust.
Ein zwölf Mann starkes Erschießungskommando nahm in 15 Metern Entfernung Stellung.
Auf das Kommando des Offiziers fielen die Schüsse im Gleichklang – Dostlers Körper sackte nach vorne. Er war tot.
Die Hinrichtung wurde mit Schwarz-Weiß-Fotos und Filmaufnahmen dokumentiert.
Kurz nach der Hinrichtung wurde Dostlers Leichnam auf eine Trage gelegt, in einen weißen Baumwoll-Matratzenbezug gehüllt, mit einem Armeelastwagen überführt und anschließend auf dem deutschen Soldatenfriedhof in Pomezia, Italien, beigesetzt.
Unmittelbar nach Kriegsende entstand der Mythos, dass die Wehrmacht nur einen konventionellen Krieg gegen ihre Feinde, einschließlich der Sowjets, geführt habe und nicht am Holocaust oder anderen völkermörderischen Verbrechen beteiligt gewesen sei.
Diese Legende nahm ihren Ursprung in den Nürnberger Prozessen, wo die SS als verbrecherische Organisation eingestuft wurde, die Wehrmacht jedoch nicht.
Nur Mitglieder des Oberkommandos wurden als Kriegsverbrecher angeklagt, und die strafrechtliche Verfolgung des Militärs war in der Nachkriegszeit kaum existent.
Doch aktuelle Forschungen zeigen, wie bereitwillig die Wehrmacht Hitler unterstützte – nicht nur durch den Einsatz von Zwangsarbeit, sondern auch durch ihre Beteiligung an der Massenvernichtung von Juden und anderen Verfolgten des NS-Regimes.

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