Recht für YouTuber: Darf man YouTube-Videos einbetten? | Kanzlei WBS
Dieses Video habe zusätzlich auf meinem Server gesichert, weil man, wie mehrfach bekannt, YouTube nicht trauen kann.
Original Link: https://www.youtube.com/watch?v=7v0wLlzEoG0
Der EuGH hatte daraufhin im Oktober 2014 entschieden (wir berichteten), dass das Einbinden von YouTube-Videos keine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn dadurch kein neues Publikum erschlossen und keine neue Technik verwendet wird. Diese Voraussetzungen liegen im Fall des Einbindens von öffentlich zugänglichen YouTube-Videos, das auch als „Framing“ bezeichnet wird, vor. Ein neues Publikum wird nicht erreicht, da laut EuGH davon ausgegangen werden kann, „dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht habe.“ Auch eine neue Technik wird nach dem EuGH beim Framing nicht verwendet. Unklar aber blieb, ob dies auch für illegal ins Internet gestellte Inhalte gilt. Dazu äußerte sich der EuGH in seiner Entscheidung leider nicht eindeutig.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/allgemei....n/framing-bgh-entsch
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/ajIcVKtehgo
Grundsatzentscheidung des EuGH: Einbetten von Youtube-Videos ist legal! https://youtu.be/qtoyUlYpsaU
Facebook embedded Posts - Droht eine Abmahnung? https://youtu.be/yT-ttRGlkiA
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