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08.11.2022 Berlin Dr. Reiner Füllmich über Klage der Green Mango Karaoke Bar gegen Christian Drosten

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PTR Television
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17 November 2022

⁣Vor der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin wurde am 08.11.2022 eine prominente Person verklagt: Prof. Dr. Christian Drosten, Direktor Institut für Virologie der Charité.

Nils Roth, Geschäftsführer der Green Mango GmbH, einer berühmten Berliner Karaokebar, macht Schadenersatz geltend gegen Prof. Dr. Drosten und begehrt die Durchsetzung gesetzlicher Unterlassungsansprüche gegen den renommierten Virologen. Vertreten wird der Kläger von dem Göttinger Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich und unterstützt durch Prof. Dr. Martin Schwab, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht an der Universität Bielefeld.

Prof. Dr. Schwab sei «der Haus- und Hofjurist» von Roth und Stammgast in der Karaokebar, sagt der Geschäftsführer der Green Mango GmbH.

Diese Klage gegen Prof. Dr. Drosten begann letztes Jahr spektakulär, weil beim letzten Sitzungstermin am 09.11.2021 in Saal 143 Dr. Füllmich aneinandergeriet mit dem Vorsitzenden Richter Thiel, der die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin leitet. Zu dieser herrschte eine Maskenpflicht am Landgericht Berlin, um die Pandemie einzudämmen. Dr. Füllmich trug keine Maske und berief sich auf ein ärztliches Attest, was der Vorsitzende Richter Thiel nicht akzeptierte. Als Dr. Füllmich auch nach mehrfacher Aufforderung durch den Vorsitzenden Richter Thiel keine Maske aufsetzte, verwies der Vorsitzende Richter Thiel den Rechtsanwalt aus dem Saal 143 und erließ ein Versäumnisurteil gegen die Klägerin.

Genau ein Jahr später am 08.11.2022 ist dies kein Problem mehr, denn eine Maskenpflicht besteht derzeit am Landgericht Berlin nicht mehr. Das Tragen einer FFP2-Maske wird nunmehr empfohlen, um die Pandemie auch weiterhin einzudämmen. Die Wogen zwischen Dr. Füllmich um dem Vorsitzende Richter Thiel scheinen sich geglättet zu haben. Dennoch stehen mehrere bewaffnete Justizvollzugsbeamte in und vor Saal 143, was ungewöhnlich ist für einen Zivilprozeß. Auch die Eingangs- und Taschenkontrollen wurden am Eingang zum Landgericht verschärft wegen dieser Zivilsache. Dies bestätigen zwei Justizvollzugsbeamte, die an diesem Tag verschärfte Kontrollen durchführen.

Zu Beginn der Sitzung trägt der Vorsitzende Richter Thiel Bedenken der Kammer vor, ob Schadenersatzansprüche gegen Dr. Drosten wegen der Lockdown-bedingten Schließung der Karaokebar berechtigt seien. Inzwischen sei die Karaokebar ohnehin vollständig geschloßen; zum 30.09.2021 sei eine Mietaufhebungsvereinbarung geschloßen worden, stellt Thiel fest und führt aus, daß die Kammer keinen Schadenersatzanspruch aus unerlaubter Handling erkenne.

Der Vorsitzende Richter kritisiert zudem die Schriftsätze von Dr. Füllmich, in denen u.a. Prof. Dr. Drosten als «eine Marionette der Regierung» bezeichnet werde, aber gleichzeitig die Regierung beeinflußt haben soll, Corona-Schutzmaßnahmen durchzusetzen. Thiel sagt, er verstehe die Argumentation in Dr. Füllmichs Schriftsätzen nicht, denn man könne nicht gleichzeitig eine Marionette der Regierung sein und der Regierung Bedingungen zu diktieren.

Dr. Füllmich erwidert, die Meinung des Gerichts, daß er den Beklagten als Marionette der Bundesregierung dargestellt habe, sei falsch. Der Beklagte sei vielmehr «eine WHO-Marionette», der die «Pandemie gemacht» habe und «WHO-Interessen bei der Bundesregierung durchgesetzt» habe.

Weil es «keine Corona-Fälle» Anfang 2020 gegeben habe, so Dr. Füllmich, habe Prof. Dr. Drosten «auf Veranlassung der WHO» die falsche Behauptung aufgestellt, es gebe asymptomatische Infektionen. Diese Falschbehauptung sei erforderlich gewesen, um die Massentestung von völlig gesunden Menschen durchzuführen. Die Behauptung es gebe asymptomatische Infektionen sei die Ursache dafür gewesen, daß jeder vor jedem Angst gehabt habe.

Die zweite Falschbehauptung von Prof. Dr. Drosten sei gewesen, daß der Beklagte gesagt habe, er habe den PCR-Test erfunden, der Infizierte
zweifelsfrei feststellen könne.


Dr. Füllmich macht nun vor der Zivilkammer 27 das ganz große Faß auf
und spricht von riesigen Ablenkungsmanövern, einem großen Betrugsspiel, «dem Great Reset und einer gefakten Pandemie.»

Der Vorsitzende Richter hört ruhig und gelassen zu, rollt jedoch manchmal mit den Augen.

Dr. Füllmich referiert routiniert sein Standard-Repertoire. Ohne den PCR-Test hätte es keine Fälle gegeben, sagt Dr. Füllmich, der PCR-Test sei jedoch vorsätzlich falsch gebraucht und angewendet worden. Der PCR-Test könne nicht zwischen lebendem und totem Material unterscheiden. Auch totes Material sei beim PCR-Test infektiös, echauffiert sich Dr. Füllmich.

Der Test finde kein ganzes Virus, sondern lediglich Fragmente eines Virus, weil das aus dem Körper entnommene Material vor der Testung «zermatscht» werde, so Dr. Füllmich.

Der Göttinger Staranwalt bezichtigt den Beklagten der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung, die er als Politikberater und nicht als Wissenschaftler begangen habe.

Der Beklagte wird vertreten durch die Sozietät Redeker Sellner Dahs.

Die erfahrenen Rechtsanwälte Gernot Lehr und Stephan Schuck tragen in Saal 143 in ihrer Erwiderung vor, sie wollen Dr. Füllmich keine Plattform geben für den Unsinn, den dieser hier erzähle «bis hin zum Great Reset».

Die Vorwürfe gegen Prof. Dr. Drosten seien unsubstantiiert, widersprüchlich und unschlüßig. Die von der Klägerin beanstandeten Äußerungen von Prof. Dr. Drosten seien von der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit gedeckt, tragen die Anwälte vor für Prof. Dr. Drosten, der wie auch bereits am 09.11.2021 nicht persönlich an der Sitzung teilnimmt.

Dr. Füllmich weist den Vorwurf, er verbreite Unsinn, empört zurück, und betont nochmals, daß Prof. Dr. Drosten die Regierung entscheidend beraten habe bei der Durchführung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie dem Lockdown, welcher der Klägerin wirtschaftlich stark geschadet habe. Dr. Füllmich verwehrt sich auch gegen die Behauptung, Prof. Dr. Dorsten habe eine untergeordnete Rolle im politischen Entscheidungsprozeß gespielt.

Laut Dr. Füllmich sei der Beklagte «in ein Game of function Experiment involviert». Der Rechtsanwalt bezieht sich auf E-Mails des US-amerikanischen Immunologen Prof. Dr. Anthony Stephen Fauci. Laut diesen E-Mails sei Prof. Dr. Drosten «an Game of function Experimenten in Wuhan beteiligt gewesen». Deren Ziel, so Dr. Füllmich, sei es gewesen, «Viren noch gefährlicher zu machen».

Sowohl Thiel als auch die Rechtsanwälte Lehr und Schuck schütteln vor Verwunderung ihre Köpfe.

Die Sitzung wird durch den Vorsitzenden Richter beendet.

Das Versäumnisurteil vom 09.11.2021 wird aufrechterhalten.

Dr. Füllmich verkündet, es gehe in die zweite Instanz. Der Geschäftsführer der Klägerin, der während der Sitzung vor Gericht nicht gesprochen hat, sagt nach der Verhandlung, daß mit dem heutigen Termin ein Anfang gemacht worden sei.

Nach der Sitzung ist das erste, was Dr. Füllmich macht, sich demonstrativ, noch im Flur des Gerichts, die Krawatte abzubinden. Danach trinkt Dr. Füllmich mit dem Geschäftsführer seiner Mandantin noch einen Kaffee in einem türkischen Café und zeigt stolz seine Autogramme von Surferlegende Robby Naish und Western-Ikone John Wayne.

Naish unterschrieb auf Dr. Füllmichs Visistenkarte, die eine Kontoverbindung der Deutschen Bank enthält. Wayne unterschrieb auf Dr. Füllmichs Göttinger Sparkassen-Karte, die wohl Ende der 60er ausgegeben
wurde.


Quelle by ⁣https://www.martinlejeune.de/g....reen-mango-karaokeba

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