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Die Kuhmödie - Eine österreichische Justizposse in mehreren Akten

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Christian Kumhofer
Christian Kumhofer
25 Februari 2019

Österreichs über die Grenzen des Alpenlandes hinaus bekannte Justiz hat sich wieder einmal durch eine clowneske Faschingseinlage ausgezeichnet. Eine Hundehalterin kam auf einer Hochalm zu Tode, weil die kalbenden Rindviecher durch das Gekläffe des städtischen Eindringlings auf vier Beinen verschreckt waren. Und wer wird verurteilt? Richtig: Der Almbauer wird zu mehreren Hunderttausend Euro von den pragmatisierten Halbgöttern im Talar verdonnert, weil seine Kuh auf seiner eigenen Alm nicht eingezäunt war. Hört, hört, sagt der gelernte Aufenthältige in der Banana Republic of Austria. Im Ernst! Angesichts dieses Urteils zeigt sich, wie realitäts- und lebensfremd, wie abgehoben die Schildbürgertäter an den Gerichten urteilen. Die Folge dieser justiziellen Dummheit: Tausende Almbesitzer werden ihre Almen sperren, weil irgendwelche halbschuhtragenden Wald- und Wiesentouristen, naturaffine Stöckelschuhprinzessinnen samt ihren herzigen Handtaschen-Promenadenmischungen geistig nicht in der Lage sind, sich einem alpinen Gebiet angemessen zu nähern und sich dort auch ordentlich aufzuhalten. Und dank der kuhmödiantischen Einlage eines Richters in Tirol hat nun eine Urteilspraxis in Europa Einzug gehalten, die man ansonsten nur aus dem verrückt-komischen Donald Duck-Land jenseits des Atlantiks kennt. Die Frage die sich mir natürlich stellt: Was kommt als Nächstes? Ein verurteilte Imker, weil seine Bienen doch tatsächlich gestochen haben? Ein verurteilter Messner, weil die Kirchenglocken möglicherweise einen Tinnitus auslösen könnten? Der Unterrichtsminister, weil der renitente Pamperlatsch in der Schule einen Fleck im Zeugnis nach Hause gebracht hat? Der Hendlbauer, weil der Hahn um 5 Uhr in der Früh pünktlich schreit und einen Herzinfarkt auslösen könnte? Die Kuh selbst, weil ein Sonntagsfahrer auf der Alm in ihre Flade gestiegen ist? Der liebe Gott, weil die böse Schwiegermutter dann doch in den Himmel kam?
Und bevor dieser Wahnsinn tatsächlich bei uns Einzug hält, würde ich Folgendes vorschlagen: Der urteilende Richter geht einfach in Pension. Um allen Missverständnissen vorzubeugen, wird der Justizminister mit seinem von jeglichem Hausverstand befreiten Gerichtspersonal ein Hühnchen rupfen. Und die Halbschuhtouristen, Lawinen-Auslöser, Müllwegwerfer, Gassigeher machen einfach einen breiten Bogen um die Alm und begnügen sich mit den Parks der geriatrischen Anstalten. Denn sicher ist sicher!

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